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Schutzgebiete

Um besonders wertvolle Naturbestandteile und Flächen vor einer Überbeanspruchung durch Verkehr, Wirtschaft oder Freizeitnutzungen zu schützen, gibt es gesetzliche Grundlagen, die auf den verschiedenen Ebenen der bayerischen Verwaltungen eingesetzt werden: Die untere Naturschutzbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten kann Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete ausweisen, die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde weist größere Landschaftsschutzgebiete und die besonders geschützten Naturschutzgebiete aus während die großflächigen Naturparks von der obersten Naturschutzbehörde, dem Bay. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit bestimmt werden.

Darüber hinaus gibt es 2 Nationalparks und 2 Biosphärenreservate in Bayern sowie EU-Programme wie NATURA 2000 und FFH-Gebiete die in der ganzen Europäischen Union die Natur schützen helfen.

Welche Schutzgebiete in Bayern und im Naturpark Fichtelgebirge ausgewiesen sind kann man im Bayernatlas detailgenau nachsehen.